DE10319887B4
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Einspruch 17 W (pat) 318/05 gegen DE 10319887 B4 (Siemens sync)
Angegriffenes Patent: DE 10319887 B4 (http://prevalent.de/index.pl?site=1&subsite=6&search=publication_number&pubno=10319887&index=1)
Titel: Verfahren zum Angleichen eines auf einer Client-Datenverarbeitungseinrichtung angezeigten Datenbestandes an einen auf einer Server-Datenverarbeitungseinrichtung gespeicherten Quelldatenbestand.
Patentinhaber: Siemens AG, 80333 München, DE
PDF-Version des verschickten Einspruchs (http://prevalent.de/einsprueche/einspruch_DE10319887B4_20-APR-2005.pdf).
Patent Family: http://v3.espacenet.com/family?DB=EPODOC&IDX=EP1618494&F=8&OREQ=0&textdoc=TRUE
Logbuch
20. April 2005
Einspruch verschickt: http://prevalent.de/einsprueche/einspruch_DE10319887B4_20-APR-2005.pdf
13. Juli 2005
1. Antwort:
Das Deutsche Patent- und Markenamt hat den Einspruch dem Bundespatentgericht am
08.07.2005 vorgelegt.
Die Einspruchsakten führen das Aktenzeichen
17 W (pat) 318/05.
Bei künftigen Eingaben ist stets dieses Aktenzeichen anzugeben.
Nach Prüfung, ob die Gebühr rechtzeitig und vollständig gezahlt ist, erhalten Sie weitere
Nachricht. Es wird gebeten, von Rückfragen und weiteren Eingaben bis dahin abzusehen.
Zentrale Eingangsstelle
10. November 2005
Frei Weigel vom Bundespatentgericht hat angerufen und eine weitere Kopie des Einspruchs erbeten.
25. Januar 2006
Schreiben erhalten: VKH kann nicht in aussicht gestellt werden, 1 Monat Zeit zum antworten.
24. Februar 2006
Siemens kennt CVS nicht ... k.t.
27. Februar 2006
Antwort http://prevalent.de/einsprueche/20060225_17wpat31805_sync_siemens.pdf
2. August 2006
Beschluss: VKH zurueckgewiesen
Im vorliegenden Fall ist die Zahlung der Einspruchsgebühr bereits erfolgt.
30. Maerz 2009 Terminladung
Am 14. Juli 2009 ist der Termin fuer die muendliche Verhandlung zu diesem Verfahren.
08. April 2009 Nachgereichte Unterlagen
Ein paar fehlende Unterlagen wurden Nachgereicht
Einspruch gegen ein deutsches Patent
An das deutsche Patent- und Markenamt
Dieser Einspruch wurde am 20. April 2005 an das deutsche Patent- und Markenamt verschickt: Original verschickter Einspruch (http://prevalent.de/einsprueche/einspruch_DE10319887B4_20-APR-2005.pdf)
I. Angegriffenes Patent
- (10) Patentnummer: DE 103 19 887 B4 2005.03.03
- (21) Aktenzeichen: 103 19 887.3
- (22) Anmeldetag: 25.04.2003
- (43) Offenlegungstag: 25.11.2004
- (45) Veröffentlichungstag der Patenterteilung: 03.03.2005
- (51) Int. Cl. G06F 7/04 und G06F 15/30
- (54) Bezeichnung der Erfindung (Titel): Verfahren zum Angleichen eines auf einer Client-Datenverarbeitungseinrichtung angezeigten Datenbestandes an einem auf einer Server-Datenverarbeitungseinrichtung gespeicherten Quelldatenbestand
II. Patentinhaber
- (71) Inhaber: Siemens AG, 80333 München, DE
- (72) Erfinder: Dietrich, Fabian, 90480 Nürnberg, DE, Jachmann, Thomas, 90475 Nürnberg, DE, Rückl, Uwe, 90455 Nürnberg, De, Zalar, Eduard, 90530 Wendelstein, DE
III. Einsprechender
- Name:
- Anschrift:
- Staat des Wohnsitzes:
- Telefon:
IV. Vertreter
Es wird kein Vertreter bestellt.
V. Der Einspruch richtet sich gegen folgende erteilten Ansprüche des Patents:
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12 und 15 gegen die Ansprüche 13 und 14 wird kein Einspruch eingelegt.
VI. Einspruchsgründe
Der Einspruch wird darauf gestützt, daß der Gegenstand des deutschen Patents nicht patentfähig ist (§ 21 Abs. 1 PatG), weil er nicht neu ist (§ 1 Abs. 1 PatG, § 3 PatG) und weil er nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht (§ 1 Abs. 1 PatG, § 4 PatG).
VII. Tatsachenvorbringen und Begründung
Der Einspruch wird darauf gestützt, daß der Gegenstand des deutschen Patents nicht patentfähig ist (§ 21 Abs. 1 PatG), weil er nicht neu ist (§ 1 Abs. 1 PatG, § 3 PatG) und weil er nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht (§ 1 Abs. 1 PatG, § 4 PatG).
Das in dem Patent beschriebene Verfahren wird seit vielen Jahren in so gut wie allen Versions-Verwaltungssystemen der Welt eingesetzt. Jedes Team das ernsthaft Software-Programme entwickelt verwendet das eine oder das andere Versions-Verwaltungssystem.
Hier die Definition für Versions-Verwaltungssysteme von http://de.wikipedia.org/wiki/Versionsverwaltung: (das vollständige Dokument finden Sie in Anhang 5)
Versionsverwaltung aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Unter einer Versionsverwaltung versteht man ein System, welches typischerweise in der Softwareentwicklung zur Versionisierung und um den gemeinsamen Zugriff auf Quelltexte zu kontrollieren eingesetzt wird. Hierzu werden alle laufenden Änderungen erfasst und alle Versionsstände der Dateien in einem Archiv mit Zeitstempel und Benutzerkennung gesichert.
Es wird sichergestellt, dass jeder Benutzer mit dem aktuellsten Stand arbeitet oder auf Wunsch auf die archivierten Stände zugreifen kann. Dadurch ist eine Versionsverwaltung nicht nur für professionelle Entwickler in großen Teams, sondern auch für allein entwickelnde Entwickler interessant. Es kann jederzeit eine ältere Versionen aufgerufen werden, falls eine Änderung nicht funktioniert und man sich nicht mehr sicher ist, was nun alles geändert wurde.
Für Versionsverwaltungssysteme sind die Abkürzungen VCS (Version Control System) oder SCM (Source Code/Control Managementsystem) gebräuchlich.
Bekannte Vertreter von Versions-Verwaltungssystemen hier ein paar Beispiele:
* Alienbrain, http://www.alienbrain.com/ * BitKeeper, http://www.bitkeeper.com/ * ClearCase, http://www-306.ibm.com/software/awdtools/clearcase/ * CVS, https://www.cvshome.org/ * Darcs, http://abridgegame.org/darcs/ * GNU arch, http://www.gnu.org/software/gnu-arch/ * in-Step, http://www.microtool.de/instep/de/index.asp * Monotone, http://www.venge.net/monotone/ * Perforce, http://www.perforce.com/ * RCS, http://www.cs.purdue.edu/homes/trinkle/RCS/ * SCCS, http://de.wikipedia.org/wiki/Source_Code_Control_System * Subversion, http://subversion.tigris.org * Visual SourceSafe, http://msdn.microsoft.com/vstudio/previous/ssafe/
Um den Zusammenhang zu erläutern hier ein Beispiel anhand des Source-Code Verwaltungssystems CVS (Concurrent Version System):
(CVS ist commandozeilen-orientiert, andere Versions-Verwaltungstools bieten grafische Benutzeroberflächen an und wiederum andere ein Web-Interface zur Bedienung der Funktionalität, alle gemeinsam haben daß sie unabhängig von den zu synchronisierenden Daten sind, also ob HTML, XML, Videos, Bilder oder Einsprüche abgeglichen werden ist den Programmen egal.)
| Patentschrift: Hauptanspruch | Concurrent Version System |
|---|---|
| Verfahren zum Angleichen eines mittels einer Client-Datenverarbeitungseinrichtung angezeigten Datenbestandes an einen auf einer Server-Datenverarbeitungseinrichtung gespeicherten Quelldatenbestand, bei dem die folgenden Schritte durchgeführt werden: | Der Befehl “cvs update” gleicht die Daten auf dem Client mit den Daten des Servers an,
Der Befehl “cvs commit” gleicht die Daten auf dem Server mit den Daten des Clients an. |
| Übermitteln eines Vergleichs-Kennwertes, der den Zeitrang des momentanen Datenbestandes der Client-Datenverarbeitungseinrichtung angibt, von der Client-Datenverarbeitungseinrichtung an die Server-Datenverarbeitungseinrichtung | CVS vergibt sowohl Versions-Nummern als auch Zeitstempel.
Bei einem “cvs update” werden diese Zahlen an den Server gesendet. |
| Ermitteln eines Teils des Quelldatenbestandes der Server-Datenverarbeitungseinrichtung, der einen jüngeren Zeitrang aufweist als der durch den Vergleichs-Kennwert angegebene Zeitrang des momentanen Datenbestandes der Client-Datenverarbeitungseinrichtung. | cvs update überprüft für welche Daten neuere Versionen vorliegen |
| Übermitteln des ermittelten Teils des Quelldatenbestandes an die Client-Datenverarbeitungseinrichtung | cvs update kopiert automatisch die neuen Daten auf den client |
| Aufnehmen des von der Server-Datenverarbeitungseinrichtung übermittelten Teils des Quelldatenbestandes in den Datenbestand der Client-Datenverarbeitungseinrichtung unter Bildung eines aktualisierten Datenbestandes der Client-Datenverarbeitungseinrichtung | cvs update spielt automatisch die neueren Versionen in die Dateien auf dem Client. |
Anspruch 2:
Alle genannten Versions-Kontrollsysteme funktionieren über TCP/IP Netzwerke oder Pipes. Das heisst alle Versions-Kontrollsysteme können folgende Client-Server Verbindungen benutzen: 1. Client und Server auf dem gleichen Computer 2.Client über Netzwerk an Server, wobei Netzwerk ein internes Netz (LAN) sein kann, ein externes Netz sein kann (WAN) oder das Internet. Wieviele Telefonleitungen, Satelliten, oder sonstige Übertragungswege dazwischen liegen spielt keine Rolle, solange eine TCP-Verbindung besteht, oder, wie bei Microsoft Windows-Betriebssysstemen auch verbreitet, eine sogenanntes “Netzlaufwerk” des Servers auf dem Client eingebunden ist. (Das funktioniert dann wieder über jedes Netwzwerkprotokoll das NetBIOS unterstützt, also z.B. TCP/IP, IPX/SPX, und andere). 3.Client der über ein beliebiges Netzwerk einen Datenspeicher einbindet (USB-Datenträger, Diskette auf Server oder Client, Speicher in einem Handy, PDA, Laptop oder moderner Kaffemaschiene mit Festplatte.
Anspruch 3:
Siehe Gründe gegen Anspruch 2
Anspruch 4:
Jeder Datenbestand jedes Computer kann mit jedem Browser angezeigt werden: Hier als Beispiel mein Browser, ein ganz normaler Standardbrowser unter Linux:
Über den Menüpunkt “File/Open”, oder in deutschsprachigen Browser-Varianten auch “Datei/Öffnen” genannt gelangt man in die Übersicht des Datenbestandes der Client-Datenverarbeitungsmaschiene. Dies ist die Browsereinrichtung die auf meiner Client-Datenverarbeitungseinrichtung installiert ist.
Anspruch 5:
Wenn damit gemeint ist das Daten die auf dem Client liegen durch den Browser mit in die Anzeige der HTML-Datei aufgenommen werden, dann braucht nur eine beliebige lokale Adresse in der Adresszeile des Browsers angegeben zu werden. Falls noch andere Daten, z.B. vom Server mit angezeigt werden sollen, so verwendet man einen Frame-Set, der einen Frame mit Server-Daten und einen Frame mit Client-Daten anzeigt. Dies wurde während der Entstehung des Internets spezifiziert und wird seit Jahren von allen Browsern unterstützt.
Anspruch 6:
cvsweb ist ein sehr weit verbreitetes Tool das genau dies für CVS implementiert. Adresse: http://www.freebsd.org/projects/cvsweb.html cvsweb in der Version 2.0.4 wurde am 6. Juli 2002 veröffentlicht.
Anspruch 7:
Ein Webservice ist ein Dienst, der mit Hilfe von XML auf der Basis von Internet-Netzwerkprotokollen erbracht wird. Der neue HTML-Standard nennt sich XHTML, der am 26. Januar 2000 veröffentlicht wurde: http://www.w3.org/TR/xhtml1 Viele Web-Seiten werden seit dem in XHTML, einer XML-Sprache, geschrieben. Es ist kein Unterschied zu Anspruch 6 festzustellen.
Anspruch 8:
Ein WebService Client Behavior ist ein über XML gesteuertes Verhalten das einen Computer veranlässt etwas zu tun. Jedes HTML-Dokument das in einem Browser aufgerufen wird veranlasst ein “Client Behavior”, und zwar in der Form dass der Client auf wundersame Weise dazu gebracht wird eine XML-Datei in eine von Menschen lesbare schöne Web-Seite verwandelt, wie z.B. ww.google.de, www.linux.com oder www.microsoft.com.
Anspruch 9:
Wiederholtes durchführen in vorgegebenen Zeitabständen wird durch “cronjobs” auf jedem UNIX-Betriebssystem seit mindestens 30 Jahren erledigt. Es gibt hunderte von Webseiten die einen Datenabgleich von einem Server auf einen Client regelmäßig durchführen. Dies wird z.B. von jedem Mirror einer Webseite gemacht. Das heist dass alle Serverdaten die sich seit gestern verändert haben automatisch kopiert damit der Mirror wieder auf dem aktuellen Stand ist. Hier die Mirror-Liste des GNU FTP Servers als Beispiel: GNU FTP Site Mirror List (http://www.gnu.org/prep/ftp.html)
Anspruch 10:
cvs commit spielt alle am Client veränderten Daten wieder auf den Server, so dass alle Clients die danach ein cvs update aufrufen wiederum diese neuen Daten erhalten.
Anspruch 11:
cvs vergibt sowohl Timestamps (Ein auf die millisekunde genauer Zeitwert) als auch Versionsnummern. Diese werden sowohl auf dem Server als auch auf allen Clients gespeichert
Anspruch 12:
cvs diff kann den Unterschied zwischen zwei beliebigen gespeicherten Versionen anzeigen.
Anspruch 13:
Ein Feldgerät verwendet keines mir bekannte Versions-Kontrollsystem. Gegen diesen Anspruch wird kein Einspruch eingelegt. Jedoch möchte ich auch hier darauf hinweisen, dass jedes Beliebige Gerät daß über eine TCP-Netzwerkverbindung in Verbindung mit einem Datenspeicher verfügt als Client oder Server benutzt werden kann.
Anspruch 14:
siehe Anspruch 13
Anspruch 15:
Ob nun ein oder mehrere Server spielt für diese Versions-Kontrollsysteme keine Rolle. Das sogenannte “Clustern” von Computern ist ebenfalls eine schon lange sehr weit verbreitete Technologie.
Somit ist das Patent weder neu, noch stellt es eine erfinderische Tätigkeit dar. Die Erfindung ist nicht patentfähig.
VIII. Fazit
Die Gegenstände der Patentansprüche des angegriffenen Patents sind nicht schutzfähig. Vor den dargestellten Tatsachen sind die Anpsrüche 1 bis 12 und 15 des deutschen Patents DE 103 19 887 B4 mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland für nichtig zu erklären.
Anhang
- Patentschrift
- Antrag auf Verfahrenskostenhilfe
- Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
- Einzugsermächtigung
- Wikipedia Artikel über Versions-Kontrollsysteme
- Wikipedia Artikel über CVS

