DE10218537B4

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Inhaltsverzeichnis

Einspruch

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Logbuch

30. Juni 2005

Versand des Einspruchs http://prevalent.de/einsprueche/einspruch_DE10218537B4.pdf per Einschreiben.

Einschreiben Quittung
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23. August 2005

1. schriftliche Antwort, der Einspruch wird dem Bundespatentgericht vorgelegt

Einspruch erhält Aktenzeichen 17 W (pat) 321/05

Original Seite 1
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Original Seite 1


12. Dezember 2005

2. schriftliche Antwort, HP verlangt unterschriebene Kopie

10. November 2005

Frau Weigel vom Bundespatentgericht hat telefonisch eine weitere Kopie des Einspruchs angefordert.

18. Januar 2006

Es kann noch keine Aussicht auf Verfahrenskostenhilfe gegeben werden, ich habe einen Monat Zeit zu antworten.

19. Januar 2006

Die Antwort (http://prevalent.de/einsprueche/20060118_vkh_begruendung.pdf) folgt sogleich.

25. Januar 2006

Weitere Ergänzung (http://prevalent.de/einsprueche/20060125_vkh_begruendung_ergaenzung_ZENSIERT.pdf) verschickt, mit ausführlicherer Begründung meiner wirtschaftlichen Interessen.

23. März 2006

HP greift meinen Einspruch auf alle erdenklichen Möglichkeiten an:

  • kein Schutzwuerdiges Interesse
  • es ist ausgeschlossen dass ich mich auf dem Gebiet der Erfindung wirtschaftlich betaetige
  • ich vertreibe mir die Zeit damit Einsprueche einzulegen
  • mein Einspruch hat mit dem Patent garnichts zutun
  • die Einspruchsgebuehr kann auch nicht natraeglich bezahlt werden
  • ich bin ein offenkundig wirtschaftlich nicht erfolgreicher Programmierer
  • meine Einsprueche sind sinnfreie Verfahren die die Allgemeinheit und die Patentinhaberin belasten

12. April 2006

Meine Antwort: PDF 1.1MB (http://prevalent.de/einsprueche/20060412_17wpat32105_hp_fingerabdruck_erklaerung.pdf) / PS 4.1MB (http://prevalent.de/einsprueche/20060412_17wpat32105_hp_fingerabdruck_erklaerung.ps)

Sendungsstatus (https://www.deutschepost.de/sendungsstatus/bzl/sendung/simpleQueryResult.do?sendungsnummer=RR652768758&einlieferungsdatum_tag=12&einlieferungsdatum_monat=04&einlieferungsdatum_jahr=2006)

10. Mai 2006

Es wird gebeten, die Verfügung vom 22. März 2006 (BPatG 113 mit Anlagen) innerhalb von

                                        zwei Wochen

zu erledigen.


11. Mai 2006

Telefonat mit Post - 8:45 Uhr

Dieser Sendungsstatus (https://www.deutschepost.de/sendungsstatus/bzl/sendung/simpleQueryResult.do?sendungsnummer=RR652768758&einlieferungsdatum_tag=12&einlieferungsdatum_monat=04&einlieferungsdatum_jahr=2006) konnte mir telefonisch incl. Adresse bestätigt werden.

Telefonat mit BPatG - 8:50 Uhr

Frau Weigel:

Ihre Antwort ist noch nicht eingegangen

Frau Eder:

Es kommt zwar selten vor das ein Schreiben verloren geht, aber es kommt vor ..
Ok, also rufen Sie nächste Woche bitte nochmal an, und wenn das Schreiben bis dahin noch immer nicht angekommen ist, dann bitte nochmal anrufen und Sie können Ihre Antwort dann auch per EMail senden.

16. Mai 2006

Telefonat mit BPatG - 8:50 Uhr

Frau Weigel:

Ihr Schreiben vom 15. April ist doch angekommen, ist aber im technischen Teil der Akte abgeheftet.
Es fehlt Ihre Antwort zur Verfahrenskostenhilfe
Bitte immer schoen Trennen: Die Akte ist in einen technischen und einen VKH Teil getrennt. Bei Schreiben bitte immer trennen was zu VKH und was zum technischen gehoert, da die Gegenpartei die VKH-Teile nichts angeht.
Ich habe mich bereit erklaert, die VKH-Anteile aus meinem letzten Schreiben vom 12. April nochmals getrennt zuzuschicken.

Schreiben verschickt

Dieses Schreiben (http://prevalent.de/einsprueche/20060516_17wpat32105_hp_fingerabdruck_erklaerung_vkh.pdf) habe ich dann am gleichen Tag noch verschickt.

Laut Sendungsstatus (https://www.deutschepost.de/sendungsstatus/bzl/sendung/simpleQueryResult.do?sendungsnummer=RR652789381&einlieferungsdatum_tag=16&einlieferungsdatum_monat=05&einlieferungsdatum_jahr=2006) wurde die Sendung auch schon am 17. Mai 2006 vom Empfänger abgeholt.

20. Juni 2006

Antwort von HP

23. Januar 2007

Beschluss ueber Verfahrenskostenhilfe

  • Abgewiesen

2. Februar 2007

Überweisung der Einspruchsgebühr

Ich habe die Einspruchsgebühr heute überwiesen:

    Ihre Überweisung haben wir entgegengenommen.

    Empfängerdaten 1: Deutsches Patent- und
    Empfängerdaten 2: Markenamt
    Konto-Nr. des Empfängers: 70001054
    BLZ: 70000000
    Bei Kreditinstitut: BBK MÜNCHEN
    Währung: EUR
    Betrag: 200,00
    Verwendungszweck 1: Geb-Nr. 313600
    Verwendungszweck 2: DE10218537 / 17Wpat321/05
    Auftraggeber: Jan-Oliver Kechel

    Verwendete TAN: 853186

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Patent auf Prevalent

http://prevalent.de/index.pl?pubno=10218537&search=publication_number&site=1&subsite=6

Deadline

Veröffentlichung der Patenterteilung war der 07. April 2005. Einspruchsfrist endet am 06. Juli 2005. Geplanter Versand des Einspruchs ist am Dienstag den 28. Juni 2005.

Patent

INID Criterion Field Content
(10) Document ID PN DE10218537B4 07.04.2005
(54) Title TI Fingerabdruck-Adressersystem und -verfahren
(71) Applicant PA Hewlett-Packard Co. (n.d.Ges.d.Staates Delaware), Palo Alto, Calif., US
(72) Inventor IN Dong, Mimi C., Greeley, Col., US
(74) Representative VTR Schoppe, Zimmermann, Stöckeler & Zinkler, 82049 Pullach
(22) DE application date AD 25.04.2002
(21) DE file number DAKZ 10218537
(43) Date of 1st publication of the application OD 12.12.2002
(45) Date of publication of patent grant PED 07.04.2005
(97) Date of publication in the Patentblatt (Patent Gazette) VDP 07.04.2005
(30) Priorities PRD 23.05.2001
(30) Priorities PRC US
(30) Priorities PRN 863560
(51) IPC main class ICM G06F 15/163
(51) Secondary IPC ICS G06K 9/00
(56) Citations CT JP 20 002 16 822 A US 60 02 787 A
Legal status VST Grant after conduct of examination procedure (3 months opposition period after publication of grant) (8391)

Einspruch gegen ein deutsches Patent

An das deutsche Patent- und Markenamt

I. Angegriffenes Patent

  • (10) Patentnummer: DE10218537B4 07.04.2005
  • (21) Aktenzeichen: 10218537.9
  • (22) Anmeldetag: 25.04.2002
  • (30) Priorität: 23.05.2001
  • (43) Offenlegungstag: 12.12.2002
  • (45) Veröffentlichungstag der Patenterteilung: 07.04.2005
  • (51) Int. Cl. G06F 15/163 und G06K 9/00
  • (54) Bezeichnung der Erfindung (Titel): Fingerabdruck-Adressersystem und -verfahren

II. Patentinhaber

  • (71) Inhaber: Hewlett-Packard Co. (n.d.Ges.d.Staates Delaware), Palo Alto, Calif., US
  • (72) Erfinder: Dong, Mimi C., Greeley, Col., US

III. Einsprechender

  • Name: Jan O. Kechel
  • Anschrift: Karl-Liebknecht-Str. 37, 14482 Potsdam
  • Staat des Wohnsitzes: Deutschland
  • Telefon: 0170-8341452

IV. Vertreter

Es wird kein Vertreter bestellt.


V. Der Einspruch richtet sich gegen das Patent:

- im gesamten Umfang


VI. Einspruchsgründe

Der Einspruch wird darauf gestützt, daß der Gegenstand des deutschen Patents nicht patentfähig ist (§ 21 Abs. 1 PatG), weil er nicht neu ist (§ 1 Abs. 1 PatG, § 3 PatG) und weil er nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht (§ 1 Abs. 1 PatG, § 4 PatG).


VII. Tatsachenvorbringen und Begründung

Der Einspruch wird darauf gestützt, daß der Gegenstand des deutschen Patents nicht patentfähig ist (§ 21 Abs. 1 PatG), weil er nicht neu ist (§ 1 Abs. 1 PatG, § 3 PatG) und weil er nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht (§ 1 Abs. 1 PatG, § 4 PatG).

Sir Francis Galton (* 16. Februar 1822 in Sparkbrook, Birmingham; † 17. Januar 1911 in Haslemere, Surrey) war ein britischer Naturforscher und Schriftsteller. Francis Galton erkannte die Möglichkeit mit Hilfe von Fingerabdrücken Personen zu identifizieren.

Das Grundlegende Prinzip der Identifikation von Personen über Fingerabdrücke ist demnach schon lange bekannt.

Eine Netzadresse dient, seit der Erfindung von Computer-Netzen überhaupt, der Identifikation eines Computers bzw. eines adressierbaren Endgerätes in einem Netz.

Der Artikel "A Single-Chip Fingerprint Sensor and Identifier" singlechipfingerprint.pdf (http://www.media.mit.edu/resenv/classes/MAS965/readings/singlechipfingerprint.pdf) aus dem IEEE JOURNAL OF SOLID-STATE CIRCUITS, VOL 34, No 12, DECEMBER 1999 beschreibt "A chip architecture that integrates a fingerprint sensor and an identifier in a single chip", geht aber auch auf die Anwendungsmöglichkeiten ein:

For consumer products, the authentication process should be simple and reliable.
Methods of user authentication include the use of passwords, personal identification
numbers (PIN's), and verification using the iris in the human eye. One of the simplest
and most reliable authentication methods is the fingerprint.

Es ist also spätestens seit 1999 auch bekannt Fingerabdrücke zur Authentifizierung zu verwenden.

Anspruch 1:

Vorrichtung (12, 18 – 21, 32, 41 – 44, 62, 70 – 73), die folgende Merkmale aufweist:

eine Verbindung (16, 36, 64) mit einem Netz (14, 22, 45, 74); und

eine Netzadresse, die von einem Fingerabdruck abgeleitet ist.

Anspruch 2:

Vorrichtung (12, 18 – 21, 32, 41 – 44, 62, 70 – 73) gemäß Anspruch 1, bei der das
Netz (14, 22, 45, 74) das Internet (14) und die Netzadresse eine Internet-Adresse ist.

Anspruch 3:

Vorrichtung (12, 18 – 21, 32, 41 – 44, 62, 70 – 73) gemäß Anspruch 1 oder 2, die
ferner einen Fingerabdruck-Scanner (40) aufweist.

Anspruch 4:

Vorrichtung (12, 18 – 21, 32, 41 – 44, 62, 70 – 73) gemäß einem der Ansprüche 1 – 3, 
die ferner eine Fingerabdruckdatei (38, 66) aufweist, die den Fingerabdruck speichert.

Anspruch 5:

Vorrichtung (12, 18 – 21, 32, 41 – 44, 62, 70 – 73) gemäß einem der Ansprüche 1 – 4,
die ferner eine Fingerabdruckdatei (38, 66) aufweist, die die von dem Fingerabdruck
abgeleitete Netzadresse speichert.

Anspruch 6:

System (10, 30, 32, 12, 32, 62), das folgende Merkmale aufweist:

eine Verbindung (16, 36, 64) mit einem Netz (14, 22, 45, 74); und

eine Netzadresse, die von einem Fingerabdruck eines abhängigen Benutzers abgeleitet ist.

Anspruch 7:

System (10, 30, 32, 12, 32, 62) gemäß Anspruch 6, bei dem die Netzadresse von einem
Fingerabdruck eines autorisierten Benutzers abgeleitet ist.

Anspruch 8:

System (10, 30, 32, 12, 32, 62) gemäß Anspruch 6 oder 7, bei dem die Netzadresse
eine Internet-Adresse ist.

Anspruch 9:

System (10, 30, 32, 12, 32, 62) gemäß einem der Ansprüche 6 – 8, bei dem die
Netzadresse eine Adresse eines globalen Netzes ist.

Anspruch 10:

System (10, 30, 32, 12, 32, 62) gemäß einem der Ansprüche 6 – 9, das ferner einen
Fingerabdruck-Scanner (40) aufweist.

Anspruch 11:

System (10, 30, 32, 12, 32, 62) gemäß einem der Ansprüche 6 – 10, das ferner einen
Speicher aufweist, der eine Fingerabdruckdatei (38, 66), die den Fingerabdruck aufweist, speichert.

Anspruch 12:

System (10, 30, 32, 12, 32, 62) gemäß einem der Ansprüche 6 – 11, das ferner eine
Fingerabdruckdatei (38, 66) aufweist, die die von dem Fingerabdruck abgeleitete Netzadresse speichert.

Anspruch 13:

System (10, 30, 32, 12, 32, 62) gemäß einem der Ansprüche 6 – 12, das ferner folgende Merkmale aufweist:

einen Server (16, 36, 64, 76), der mit dem Internet (14) gekoppelt ist; und

mindestens eine Vorrichtung, die mit dem Server gekoppelt ist.

Anspruch 14:

Verfahren, das folgende Schritte aufweist:

Erzeugen einer von einem Fingerabdruck abgeleiteten Netzadresse; und

Zugreifen auf ein System (12, 32, 62) über ein Netz (14) unter Verwendung der abgeleiteten Netzadresse.

Anspruch 15:

Verfahren gemäß Anspruch 14, das ferner den Schritt eines Erhaltens eines Fingerabdrucks aufweist.

Anspruch 16:

Verfahren gemäß Anspruch 14 oder 15, das ferner den Schritt eines Speicherns des Fingerabdrucks aufweist.

Anspruch 17:

Verfahren gemäß einem der Ansprüche 14 – 16, das ferner den Schritt eines Erzeugens einer
von dem Fingerabdruck abgeleiteten Internet-Adresse des Systems aufweist.

Anspruch 18:

Verfahren gemäß einem der Ansprüche 14 – 17, bei dem der Schritt des Zugreifens auf
das System ferner den Schritt eines Zugreifens auf einen Server (16, 36, 64, 76),
der mit dem Internet (14) gekoppelt ist, unter Verwendung der erzeugten Netzadresse,
und den Schritt eines Zugreifens auf eine Mehrzahl von Vorrichtungen, die mit dem Server
gekoppelt sind, unter Verwendung von auf der erzeugten Netzadresse basierten Netzadressen aufweist.

Anspruch 19:

Verfahren gemäß einem der Ansprüche 14 – 18, das ferner den Schritt eines Erzeugens einer
auf dem Fingerabdruck basierenden Systemautorisierung aufweist.

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